Rechtsprechung
   KG, 04.12.2014 - 5 Ws 60/14 - 141 AR 599/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,59661
KG, 04.12.2014 - 5 Ws 60/14 - 141 AR 599/14 (https://dejure.org/2014,59661)
KG, Entscheidung vom 04.12.2014 - 5 Ws 60/14 - 141 AR 599/14 (https://dejure.org/2014,59661)
KG, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 5 Ws 60/14 - 141 AR 599/14 (https://dejure.org/2014,59661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,59661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 305 S 1 StPO, § 305 S 2 StPO, § 67g Abs 2 StGB
    Maßregelvollstreckung: Anfechtbarkeit der Sachverständigenbeauftragung und Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung im Verfahren über den Widerruf einer Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der psychiatrischen Untersuchung eines Verurteilten zur Vorbereitung der Entscheidung über den Widerruf der Unterbringung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 305 S. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der psychiatrischen Untersuchung eines Verurteilten zur Vorbereitung der Entscheidung über den Widerruf der Unterbringung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 571
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2000 - 1 Ws 263/00

    Verhandlungsfähigkeit; Ärztliche Untersuchung; Angeklagter; Eingriff; Körperliche

    Auszug aus KG, 04.12.2014 - 5 Ws 60/14
    Die Anordnung der psychiatrischen Untersuchung des Beschwerdeführers stellt eine derartige vorbereitende Entscheidung dar (vgl. OLG Düsseldorf VRS 99, 123; KG, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 4 Ws 80/12 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 305 Rdn. 7).

    Die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung unterliegt nur dann einer gesonderten Anfechtung, wenn sie einem der in § 305 Satz 2 StPO genannten Zwangseingriffe gleichkommt, insbesondere wenn sie zu einer Freiheitsentziehung oder einem Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit führt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 99, 123 m.w.N.; KG NStZ 2001, 448; Beschlüsse vom 25. Juli 2012 - 4 Ws 80/12 -, 20. März 2012 - 4 Ws 27/12 - und 22. Dezember 2011 - 3 Ws 657/11 -).

  • KG, 29.03.2001 - 5 Ws 145/01

    Strafvollstreckungskammer als erkennendes Gericht gem. § 305 Strafprozessordnung

    Auszug aus KG, 04.12.2014 - 5 Ws 60/14
    Die Strafvollstreckungskammer, die den angefochtenen Beschluss erlassen hat, ist im Vollstreckungsverfahren als erkennendes Gericht im Sinne des § 305 Satz 1 StPO anzusehen (vgl. KG NStZ 2014, 423; 2001, 448; Beschluss vom 1. Februar 2012 - 2 Ws 35-36/12 -).

    Die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung unterliegt nur dann einer gesonderten Anfechtung, wenn sie einem der in § 305 Satz 2 StPO genannten Zwangseingriffe gleichkommt, insbesondere wenn sie zu einer Freiheitsentziehung oder einem Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit führt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 99, 123 m.w.N.; KG NStZ 2001, 448; Beschlüsse vom 25. Juli 2012 - 4 Ws 80/12 -, 20. März 2012 - 4 Ws 27/12 - und 22. Dezember 2011 - 3 Ws 657/11 -).

  • KG, 06.05.2013 - 2 Ws 232/13

    Zur Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Bestellung eines Sachverständigen

    Auszug aus KG, 04.12.2014 - 5 Ws 60/14
    Die Strafvollstreckungskammer, die den angefochtenen Beschluss erlassen hat, ist im Vollstreckungsverfahren als erkennendes Gericht im Sinne des § 305 Satz 1 StPO anzusehen (vgl. KG NStZ 2014, 423; 2001, 448; Beschluss vom 1. Februar 2012 - 2 Ws 35-36/12 -).

    Der Zweck des § 305 Satz 1 StPO, Verzögerungen durch ein zusätzliches - neben die Anfechtung der abschließenden Entscheidung tretendes - Beschwerdeverfahren zu vermeiden (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rdn. 1), gilt für Verfahren, in denen Entscheidungen nach §§ 67c ff. StGB zu treffen sind, in gleicher Weise wie für das Erkenntnisverfahren (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 2013, 29; KG, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 2 Ws 232/13 - juris = NStZ 2014, 423).

  • OLG Frankfurt, 27.10.1994 - 3 Ws 728/94

    Ablehnung eine Terminsverlegung; Rechtsfehlerhafte Ermessensausübung;

    Auszug aus KG, 04.12.2014 - 5 Ws 60/14
    Insbesondere ist eine evident fehlerhafte Ermessensausübung, die eine selbständige Beschwer zur Folge hätte (dazu vgl. OLG Frankfurt am Main StV 1995, 9; KG, Beschluss vom 20. März 2012 - 4 Ws 27/12 - und 26. März 2009 - 4 Ws 33/09 -), nicht gegeben.
  • OLG Nürnberg, 19.07.2012 - 1 Ws 324/12

    Überprüfungsverfahren für die weitere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung:

    Auszug aus KG, 04.12.2014 - 5 Ws 60/14
    Der Zweck des § 305 Satz 1 StPO, Verzögerungen durch ein zusätzliches - neben die Anfechtung der abschließenden Entscheidung tretendes - Beschwerdeverfahren zu vermeiden (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rdn. 1), gilt für Verfahren, in denen Entscheidungen nach §§ 67c ff. StGB zu treffen sind, in gleicher Weise wie für das Erkenntnisverfahren (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 2013, 29; KG, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 2 Ws 232/13 - juris = NStZ 2014, 423).
  • KG, 12.06.2020 - 5 Ws 87/20

    Anfechtbarkeit einer Anordnung einer Begutachtung zu den medizinischen

    Eine der Urteilsfällung vorausgehende Entscheidung liegt vor, wenn sie in einem inneren Zusammenhang mit dem Urteil steht, ausschließlich seiner Vorbereitung dient und keine weiteren Verfahrenswirkungen erzeugt, die nicht mehr mit einem Rechtsmittel angefochten werden können (ständ. Rspr., vgl. z. B. KG, Beschlüsse vom 20. März 2018 - 1 Ws 20/18 -, und 20. März 2012 - 4 Ws 27/12 - Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 5 Ws 60/14 [betreffend ein Gutachten zu § 67g Abs. 2 StGB]; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 305 Rdnrn. 1, 4; jeweils m. w. Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht